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Spielgruppen ABC / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Abmeldung / Abwesenheiten

Sollte Ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen die Spielgruppe nicht besuchen können, so melden Sie es bitte frühzeitig bei der Spielgruppenleiterin ab. Nicht besuchte Spielgruppen-Halbtage können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden.


Ferien / Feiertage

Die Ferien und Feiertage richten sich nach den Schulferien Gossau ZH.


Kleidung

Trotz Malschürzen kann es beim Basteln, Malen und Spielen immer wieder vorkommen, dass Kleider schmutzig werden. Ziehen Sie Ihrem Kind entsprechende Kleider an. Für Kleidung und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


Kündigung

Die Kündigung des Spielgruppenplatzes muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats. Erfolgt der Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist, bleibt der Spielgruppenplatz bis zum Ende der Kündigungsfrist kostenpflichtig. Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum der schriftlichen Kündigung. Wenn das Kind in den Kindergarten wechselt, muss der Vertrag nicht gekündigt werden.


Probezeit

Die Probezeit läuft 1 Monat ab Eintritt in die Spielgruppe. Erfolgt ein Austritt während dieser Zeit, so werden die einzelnen Spielgruppenmorgen mit 30.- CHF verrechnet.


Versicherung

Die Kinder sind durch die Spielgruppe nicht versichert, Haftpflicht und Unfallversicherung des Kindes ist Elternsache.

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